- Vergleich E-Mail-Marketing-Softwares:
Der E-Commerce-Dienstleister Lemundo hat eine Marktübersicht und einen Vergleich der E-Mail-Service-Provider hierzulande zusammengetragen. Anhand eigener Erfahrungen, die Lemundo selbst kürzlich beim Auswahlprozess gemacht haben, werden zudem nützliche Checklisten sowie strategische Überlegungen für Dritte vorgestellt. Insbesondere die lange Frist sollte nicht vernachlässigt werden, um sich nicht später in einer unangenehmen Lock-in-Situation zu befinden. Interessant finde ich den Wahrnehmungsraum, in dem die subjektiven Ähnlichkeiten der Anbieter nach „Gefallen insgesamt“ sowie „Funktion / Preis“ abgetragen wurden (vgl. Abb.). Nice work!
- E-Mail essentiell für Blog-Erfolg:
Der namhafte Blogger Darren Rowse schildert auf Problogger.net 6 triftige Gründe, warum E-Mail für ihn absoluter Kernbestandteil seiner Social Media-Strategie ist. Interessant: seine 340.784 Blog-Abonnenten verteilen sich 2:1 auf E-Mail zu RSS. Und nicht minder spannend ist sein Post am Tag darauf mit dem bezeichnenden Titel „How I use E-Mail Newsletters to Drive Traffic and Make Money„. Hierin stellt er seine ausgeklügelte E-Mail-Marketing-Strategie für das Blog digital-photography-school.com ausführlich vor (vgl. Abb. unten). Absolut lesenswert!
- Frauen teilen per E-Mail:
Eine Radar Research-Studie ergab: Wenn es bei Frauen ums Teilen von Informationen um ihre liebsten Marken und Produkte geht, schreiben 49% (Generation X) bzw. 37% (Generation Y) eine E-Mail. Zum Vergleich: 15% (bzw. 28%) nutzen Social Networks, wie Facebook, MySpace usw.
Einträge werden als ‘soziale netzwerke’ kategorisiert
E-Mail-Marketing Link-Tipps vom 17.11.09
November 17, 2009 · 1 Kommentar
Kategorien: software · soziale netzwerke
Mit Tag(s) versehen: anbieter, email, monetarisierung, software, strategie
Bedarf Werbe-Post in Social Media einer Einwilligung?
November 12, 2009 · Kommentar schreiben
Für den Versand von Werbe-E-Mails gilt per EU-Direktive in Deutschland i.d.R. ein Einwilligungsvorbehalt. Auch über Soziale Netzwerke wie Xing, Facebook oder Twitter können kommerzielle, eletronische Mitteilungen versandt werden. Da lässt Missbrauch nicht lange auf sich warten, der Spammern teuer zu stehen kommen kann.
Seit jeher stellt sich die Frage, inwieweit der Deutsche Gesetzes-Rahmen auf Nachrichten in Sozialen Netzwerken bezogen werden kann/muss. Der Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht äußert sich (meines Wissens als erster RA) mit in einem ausführlichen Artikel auf dem Portal iBusiness zu dieser Fragestellung, der sich sowohl Werbetreibende als auch Plattformbetreiber richtet:
http://www.ibusiness.de/aktuell/db/515659SUR.html
Kernpunkte:
- Elektronische Post ist gemäß der Datenschutz-Richtlinie 2002/58/EG
… jede über ein öffentliches Kommunikationsnetz verschickte Text-, Sprach-, Ton- oder Bildnachricht, die im Netz oder im Endgerät des Empfängers gespeichert werden kann, bis sie von diesem abgerufen wird.
- Auch eine Kontaktanfrage über Xing sowie eine private oder automatisch versandte Willkommens-Nachricht über Twitter sind elektronische Post.
- Daher gelten auch für Werbung über die Netzwerke die Permission-Marketing-Grundsätze des Wettbewerbsrechts. D. h. wer ohne Einwilligung Werbung versendet, handelt unlauter, veletzt die Privatsphäre oder greift in den Gewerbebetrieb ein und kann abgemahnt werden.
- Eine konkrete Rechtsprechung hierzu existiert derzeit allerdings derzeit noch nicht.
Das ist doch mal eine Ansage…
Kategorien: Recht · soziale netzwerke
Mit Tag(s) versehen: Recht, social networks, werbemails
Facebook bietet Entwicklern und Marketern Share-Auswertungen
Oktober 28, 2009 · Kommentar schreiben
Das größte Soziale Netzwerke Facebook hat seine Share-Funktionalität erweitert. Zum einen wird eine neue Share-Schaltfläche für Website-Betreiber bereitgestellt, die – je nach Einstellung – auch die Anzahl bisherigen Weiterempfehlungen einblendet (vgl. exemplarisch die Implementierung auf Stern.de).
Zum anderen (und dies ist auch für E-Mail-Marketer besonders interessant) sind darüber hinaus erweiterte Erfolgskennziffern zur Auswertung abrufbar, die Facebook per API bereitstellt. Genauer: Für alle geteilten Links sind nun laut Beschreibung abrufbar die Anzahl der…
- Weiterempfehlungen eines Links
- Klicks auf „Gefällt mir“
- Kommentare
- Klicks auf den Link in Facebook
Ich habe die URL dieses Weblogs testweise einige Male auf Facebook empfohlen; ein Reporting ist nun über die HTTP-API abrufbar über die links.getStats-Funktion:
http://api.facebook.com/restserver.php?method=links.getStats&urls=http://emailmarketingtipps.wordpress.com
(probieren Sie es mit Ihrer URL, indem Sie den Teil hinter &urls= austauschen)
Das Ergebnis im Browser:
Anmerkungen:
In share_count fließen scheinbar sowohl die Empfehlungen außerhalb von Facebook (z. B. per SWYN-Funktion im Newsletter) ein, als auch die Weiterleitungen innerhalb von Facebook. like_count und click_count scheinen bereinigt um Mehrfachaufrufe (unique) sowie selbst getätigte Kommentare bzw. Klicks.
Links:
- EmailMarketingTipps.wordpress.com auf Facebook teilen
- Share-Statistiken für EmailMarketingTipps aufrufen
Kategorien: soziale netzwerke
Mit Tag(s) versehen: auswertung, emailmarketing, facebook
Tell-A-Friend immer noch rechtliche Grauzone – besser SWYN!
Oktober 19, 2009 · 2 Kommentare
Die Tell-A-Friend- (auch: Forward-To-A-Friend-, kurz FTAF-) Funktion, mit deren Hilfe Nutzer einen Newsletter über die Plattform des Werbetreibenden an einen oder mehrere ihrer Freunde weiterleiten können, erfreut sich im E-Mail-Marketing relativ hoher Beliebtheit. Was mich eigentlich verwundert. Denn der Erfolg – in Form einer höheren Reichtweite der Marketingbotschaft über den Verteilerkreis hinaus, sowie ggf. neue Newsletterabonnenten, die durch die Weiterleitung auf das Newsletterangebot aufmerksam werden, dürfte sich Grenzen halten. Zu gering sind in der Regel Involvement und die Anreize, einen Newsletter über die eher technisch denn sozial anmutende Funktion weiterzuempfehlen. Parallel ist zudem das rechtliche Risiko, wegen unzumutbarer Belästigung durch unverlangt zugesandte E-Mail-Werbung gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG belangt zu werden, relativ hoch. Das AG Berlin bzw. LG Berlin hatte hier am am 22.5.09 bzw. 18.8.09 noch Urteile zuungunsten eines Werbetreibenden gefällt bzw. bestätigt. Grund genug, sich noch einmal den Status quo sowie Implikationen vor Augen zu führen.
Status Quo
Der Versand der Weiterempfehlungs-E-Mail mit Reklame erfolgt technisch über die Plattform des Werbetreibenden, aber im Auftrag bzw. auf Initiative eines Dritten – nämlich des Nutzers, der die Empfängeradressen eingibt und „Absenden“ klickt. Hört sich simpel an, brachte aber in der Vergangenheit bei den Gerichten verschiedene Urteile hervor, die bei Klagen in der Regel die Werbetreibenden für die Weiterleitung mindestens in Störerhaftung nahmen (rot hervorgehoben). Die Kernaussagen folgender Urteile zum E-Mail-Versand durch Dritte geben Ihnen einen Eindruck, welche Dinge es bei Tell-A-Friend zu berücksichtigen gilt, und wie schwierig ein rechtskonformes Angebot dieser Funktion (sofern dies überhaupt möglich ist) letztlich ist:
AG Hamburg, Urt. v. 04.03.2003, 36a C 37/03: Für ein Störereigenschaft bei unverlangt zugesandter E-Mail-Werbung ist es nicht erforderlich, dass der Störer die E-Mails selbst verschickt, sondern es kann ausreichen, dass er die Plattform für den Versand zur Verfügung stellt.
OLG München, Urt. v. 12.02.2004, 8 U 4223/03: Es entspricht der allgemeinen Lebenserfahrung, dass der Versand von Newslettern durchaus missbraucht werden könne, um jemanden zu ärgern. (…) Eine Aufforderung zur Weiterempfehlung per E-Mail ist untersagt.
LG Nürnberg, Urt. v. 04.03.2004, 4 HKO 2056/04: Soll der Verbraucher zugunsten des werbenden Unternehmens Produktempfehlungen aussprechen, liegt eine unzulässige mittelbare E-Mail-Werbung vor. Derartige Nachrichten wirken letztlich genauso wie eine eigene, direkte Werbung des Unternehmens gegenüber dem Endkunden.
KG Berlin, Beschl. v. 22.06.2004, 9 W 53/04: Eine politische Partei haftet als Mitstörerin auf Unterlassung, wenn sie Dritten auf ihrer Website ein anonymes Spamming über eine E-Card-Funktion ermöglicht.
LG Nürnberg, Urt. v. 17.09.2004, 1 HK O 9216/04: Ein Versandhaus, das über seine Website die Besucher auffordert, an Freunde und Bekannte eine Produktempfehlung zu senden, handelt wettbewerbswidrig.
LG Frankfurt am.Main, Urt. v. 05.11.04, 3/12 O 106/04: Ja, E-Mail wird von Dritten, nicht vom Händler verschickt. Daher gilt zumindest dann keine Störerhaftung Werbetreibende, wenn Nutzer nicht völlig wahllos und willkürlich von der Funktion Gebrauch machen und keine Vorteile („Prämien“) in Aussicht gestellt werden.
OLG Nürnberg, Urt. v. 25.10.05, 3 U 1084/05: Eine Produktempfehlungs-E-Mail stellt eine unzumutbare Belästigung dar, wenn sie nicht nur die Empfehlung des bestimmten Produktes, sondern eine darüber hinausgehende Werbung enthält.
BGH, Urt. v. 06.07.06, I ZR 145/03: Laienwerbung an sich ist zunächst nicht als unzumutbare Belästigung im Sinne des UWG einzustufen. Sie ist erst dann unzumutbar, wenn Mittel berufsmäßiger Werber genutzt werden, wie z. B. der E-Mail-Versand.
BGH, Urt. v. 29.05.2008, I ZR 189/05: Im Urteil zur Freunschaftswerbung im Internet wird der Eindruck erzeugt, dass das höchste Gericht sich ein Stück weit von den meist strengen, negativen Urteilen in der Vergangenheit distanziert. So interpretiert dies zumindest die Kanzlei Strömer Rechtsanwälte.
AG Berlin, Urt. v. 22.05.2009, 15 C 1006/09 bzw. LG Berlin, Urt. vom 18.8.09, 15 S 8/09 : Wer seine Kunden durch das Versprechen von Prämien zur Eingabe von Adressen Dritter animiert, haftet als Störer. (…) Werbung im Sinne des UWG liegt bereits dann vor, wenn sich die Botschaft darauf bezieht, einem bestimmten Anbieter den Vorzug vor anderen Bezugsmöglichkeiten zu geben.
Implikationen
Unterm Strich lassen sich aus den bisherigen Urteilen die folgenden Best-Practice-Empfehlungen zum Angebot der Tell-A-Friend-Funktion ableiten, die zwar keine Rechtssicherheit bringen, aber zumindest die Haftungsgefahr minimieren:
- Die E-Mail sollte abseits der weitergeleiteten Empfehlungen durch den Nutzer frei von jeder ergänzenden Werbung sein. Dies bedeutete die Vermeidung des Hinzufügens jedlicher Textpassagen, die Ihre Produkte und Dienste bewerben und mittelbar oder unmittelbar der Absatzförderung dienen.
- Der Nutzer sollte vor der Weiterleitung aktiv und bewusst („Häkchen setzen“) darin zustimmen, dass er ein Einverständnis der E-Mail-Empfänger für die Weiterleitung an sie besitzt
- Weisen Sie in der weitergeleiteten / empfohlenen E-Mail darauf hin, in wessen Auftrag der E-Mail-Versand erfolgt.
- Nutzen Sie keine Incentivierung („Prämien“) für die Weiterleitung einer E-Mail. In den Augen der Gerichte forcieren Sie so keine persönliche Empfehlung des Nutzers, sondern den Massenversand, der Ihre Mitbewerber dazu veranlasst, es Ihnen nachzutun.
Generell ist jedoch zu hinterfragen, ob der vermutlich geringe wirtschaftliche Erfolg das rechtliche Risiko rechtfertigt. Besser in meinen Augen ist es, auf die Weiterleitung einzelner teilenswerter Inhalte in die Sozialen Netzwerke, wie Facebook, Twitter, studiVZ etc. zu setzen (so genanntes Share-To-Social oder auch Share-With-Your-Network, SWYN). Hier geht das Risiko gegen Null und der Erfolg ist Erhebungen zufolge um ein Vielfaches höher. Weitere Informationen zu dieser Art von Weiterleitung finden Sie in der Kategorie „Soziale Netzwerke“ oder auch in meinem Fachartikel „Weiterempfehlungen in die Sozialen Netzwerke„ [pdf, 1mb, 15 Seiten] im jüngst erschienenen Leitfaden E-Mail-Marketing 2.0 von Herausgeber Dr. Torsten Schwarz.
Zu guter Letzt empfehle ich die folgenden Artikel zum Thema Tell-A-Friend, die gleichzeitig als Quellen dienten:
- HK2-Anwälte: „Produktempfehlungen via E-Mail ohne Einwilligung des Adressaten zulässig (?)“
- Strömer Rechtsanwälte: „Tell-a-Friend: Kunden als Werbeträger“
- it-recht-kanzlei.de: „Ist Produktmarketing via der „Tell a friend”- bzw. „Mailingpoint-Funktion“ rechtlich zulässig?„
- Shopbetreiber-Blog.de: „LG Frankfurt: Tell-a-friend-Funktion wettbewerbswidrig?“
Kategorien: Recht · soziale netzwerke
Mit Tag(s) versehen: forward to a friend, FTAF, Recht, SWYN, tell-a-friend, weiterleitung
Newsletter-Abonnenten über MySpace generieren
August 17, 2009 · 2 Kommentare
Vor einigen Wochen wurde an dieser Stelle bereits angeführt, wie Newsletterabonnenten über Facebook-Pages generiert werden können. Wer als Marketer auch ein MySpace-Profil unterhält, darf sich über ein weiteres Instrument freuen, seinen E-Mail-Adressverteiler aufzubauen…
Zwei praktikable Möglichkeiten: Zum einen kann ein Menupunkt innerhalb der Haupt-Navigation auf der MySpace-Präsenz eingebunden werden, der beim Klick zur Registrierung auf der Website führt. Diese Vorgehensweise wählt beispielsweise der Spezialist für Outdoor-Bedarf REI
(„Sign up for REI’s Email„). Dies ist eher ein wenig unscheinbar und erfordert zudem mindestens zwei Klicks zur Anmeldung.
Zum anderen können erfreulicherweise aber auch direkt HTML-Formulare (<form>) in die Profile integriert werden. Ein Formular zur Newsletteranmeldung im MySpace-Profil hat etwa der Computer-Händler TigerDirect
eingebunden. Diese Lösung erfordert nur einen Klick zur Newsletteranmeldung, mutet interaktiv an und sticht mehr hervor. Die Vorgehensweise zur Einbindung eines Anmelde-Formulars und eine exemplarische Ansicht zeigt die folgende Abbildung:

1-Klick-Lösung für die Newsletter-Anmeldung durch direkte Formular-Integration in das MySpace-Profil
Kleiner Wehrmutstropfen: Eventuell muss ein wenig mit der Formatierung „gespielt“ werden, da MySpace bei der Auslieferung des HTML-Codes an den Web-Browser mitunter noch Anpassungen vornimmt, die die Darstellung beeinflussen können…
Kategorien: adressgenerierung · soziale netzwerke
Mit Tag(s) versehen: adressgenerierung, facebook, myspace, verteileraufbau
Short News & Pings vom 6.8.09
August 6, 2009 · Kommentar schreiben
- Betreffzeilen:
„Kurze Betreffzeilen funktionieren besser als lange“? Na ja…
Mark Brownlow formuliert es besser, indem er die optimale Betreffzeilenlänge anhand des wirtschaftlichen Minimum-Prinzips sinnvoller operationalisiert:Die beste Betreffzeilenlänge ist die, bei der die Informationen oder Anreize, die den Leser zur Öffnung der E-Mail bewegen, mit der geringstmöglichen Wort-Zahl kommuniziert werden.
Darüber hinaus gilt es, Schlüsselbegriffe im Betreff a.) zu identifizieren und b.) möglichst vorn zu positionieren („Pole Position-Writing„), damit diese auf Anhieb sichtbar sind (z. B. werden bei gmx im Posteingang ca. 21 Zeichen angezeigt – der Rest abgeschnitten).
- Vertrauen in Werbung?
Welche Werbeformen genießen bei den Deutschen das höchste Vertrauen? Wie DigitalNext.de berichtet, schenken Laut Nielsen 89% Empfehlungen von Bekannten (Platz 1/16) und 55% abonnierten E-Mail-Newslettern (Platz 5/16) ihr Vertrauen.
Ein triftiger Grund also, E-Mails mit Share-With-You-Network-Funktionen zu ergänzen. Denn so werden die Inhalte idealerweise als persönliche Empfehlungen mit höchstem Vertrauens-Bonus weitergereicht.
- Die wertvollsten E-Mails?
„Welche E-Mails sind (am meisten) lesenswert?“ – Borrell Associates und Merkle fanden laut internetRetailer.com heraus, dass Transaktions-E-Mails wie z. B. Bestellbestätigungen aus Lesersicht den größten Wert bergen (64%). Nur 18% bzw. 20% befanden Werbe-E-Mails bzw. Newsletter für wertvoll…
Kategorien: Betreffzeile · Wissen · soziale netzwerke
Mit Tag(s) versehen: Betreffzeile, betreffzeilenlaenge, empfehlung, vertrauen, wert
Newsletter-Abonnenten über Facebook-Pages generieren
Juli 13, 2009 · 6 Kommentare
Alex Williams von der amerikanischen E-Mail-Agentur eROI zeigte vor einigen Wochen, wie Onlineformulare zur Newsletteranmeldung auch auf einer Facebook-Seite eingebunden werden können. Interessierte Besucher & Fans Ihrer Pages können sich so direkt auch über die Facebook-Page anmelden und Ihren Adressverteiler-Aufbau unterstützten.
AWeber, MailChimp und CampaignMonitor taten dieses Beispiel für ihre Kunden nach. Nico Zorn bietet die Möglichkeit der Newsletter-Anmeldung für Besucher der EmailMarketingBlog-Fanpage (
) (vgl. Abb.). Und als jemand, der die Dinge ausprobieren muss, um sie zu „verinnerlichen“, lasse ich mich natürlich nicht lumpen.
So geht’s also:
1. Finden
Nachdem Sie sich eingeloggt haben, suchen Sie zunächst die Static FBML-Application. Hiermit können Sie Boxen und Tabs/Reiter selbst erstellen, indem Sie Ihren HTML- oder FBML-Code einfügen.
2. Auswählen
Nachdem Sie die Anwendung gefunden haben, wählen Sie diese aus.
3. Hinzufügen
Fügen Sie anschließend Ihrer Page die Anwendung hinzu.
4. Editieren
Gehen Sie nun zurück zur Übersicht Ihrer Seiten. Editieren Sie die Seite, der Sie die Static FBML-Anwendung hinzugefügt haben. Im Menu (siehe Abbildung) editieren Sie nun die Static FBML-Anwendung.
5. Benennen & Einfügen
Auf der „Edit FBML“-Seite geben Sie nun zunächst unter „Box Title“ den Titel ein, den die Box bzw. der Tab/Reiter für die Newsletter-Anmeldung später tragen soll. Danach kopieren Sie in den Textbereich „FBML“ den HTML-Code Ihres Online-Formulars. Nutzen Sie im <form>-Tag target="_blank", sodass sich nach Klicken auf „Absenden“ ein neues Fenster öffnet (so bleibt der User gleichzeitig bei Facebook und verliert nicht den Überblick).
6. Tab
Standardmäßig erscheint Ihre Static FBML-Seite unter „Boxes“. Klicken Sie auf das „+“-Zeichen und wählen Sie die Anwendung. Alternativ klicken Sie unter „Boxes“ bei Ihrer Application auf „Edit Box“ und wählen Sie „Move to Wall Tab“.
7. Fertig
In der Abbildung ist noch einmal die HTML-Version im Firefox (rechts abgedunkelt) der durch Facebook gerenderten Version, die über den Tab abgerufen wurde gegenübergestellt. Eine Übersicht über die von Facebook unterstützten HTML-Tags findet sich hier.
Es gibt sicher noch viele weiterer interessante Dinge, die mit der Static FBML-Anwendung machbar sind und für die es keine selbstgebastelte Application benötigt. Wie wäre es z. B. mit der Bereitstellung der vorangegangenen Newsletterausgabe, wenn diese korrekt gerendert wird? Oder einem PR9-Backlink (solange es ihn noch gibt)
?
Kategorien: soziale netzwerke
Mit Tag(s) versehen: adressgenerierung, facebook
![e-mail-marketing-marktuebersicht-1[1] Subjektive Ähnlichkeiten der E-Mail-Marketing-Anbieter](http://emailmarketingtipps.files.wordpress.com/2009/11/e-mail-marketing-marktuebersicht-11.jpg?w=150&h=150)
![Screen-shot-2009-10-29-at-1.24.14-PM-tm[1] E-Mail-Zyklus für digital-photography-school.com (Quelle: problogger.net)](http://emailmarketingtipps.files.wordpress.com/2009/11/screen-shot-2009-10-29-at-1-24-14-pm-tm1.jpg?w=300&h=192)
















