Email Marketing Tipps

Bedarf Werbe-Post in Social Media einer Einwilligung?

November 12, 2009 · Kommentar schreiben

Für den Versand von Werbe-E-Mails gilt per EU-Direktive in Deutschland i.d.R. ein Einwilligungsvorbehalt. Auch über Soziale Netzwerke wie Xing, Facebook oder Twitter können kommerzielle, eletronische Mitteilungen versandt werden. Da lässt Missbrauch nicht lange auf sich warten, der Spammern teuer zu stehen kommen kann.

Seit jeher stellt sich die Frage, inwieweit der Deutsche Gesetzes-Rahmen auf Nachrichten in Sozialen Netzwerken bezogen werden kann/muss. Der Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht äußert sich (meines Wissens als erster RA) mit in einem ausführlichen Artikel auf dem Portal iBusiness zu dieser Fragestellung, der sich sowohl Werbetreibende als auch Plattformbetreiber richtet:
http://www.ibusiness.de/aktuell/db/515659SUR.html

Kernpunkte:

  • Elektronische Post ist gemäß der Datenschutz-Richtlinie 2002/58/EG
    … jede über ein öffentliches Kommunikationsnetz verschickte Text-, Sprach-, Ton- oder Bildnachricht, die im Netz oder im Endgerät des Empfängers gespeichert werden kann, bis sie von diesem abgerufen wird.

  • Auch eine Kontaktanfrage über Xing sowie eine private oder automatisch versandte Willkommens-Nachricht über Twitter sind elektronische Post.
  • Daher gelten auch für Werbung über die Netzwerke die Permission-Marketing-Grundsätze des Wettbewerbsrechts. D. h. wer ohne Einwilligung Werbung versendet, handelt unlauter, veletzt die Privatsphäre oder greift in den Gewerbebetrieb ein und kann abgemahnt werden.
  • Eine konkrete Rechtsprechung hierzu existiert derzeit allerdings derzeit noch nicht.

Das ist doch mal eine Ansage…

Kategorien: Recht · soziale netzwerke
Mit Tag(s) versehen: , ,

0 Antworten bis hierher ↓

  • Bis jetzt noch kein Kommentar ... Bring die Sache ins Rollen, und füll das untere Formular aus.

Kommentar schreiben