Zustellbarkeitsmanager/in in Berlin jesucht!

Etwas in eigener Sache: Advent, Advent, das Zustellbarkeitsmanagement brennt?! No way… :-D Aber die optivos suchen derzeit Verstärkung für das Deliverability-Management rund um meinen Kollegen Jöran (Xing). Denn genau wie alle Geschenke müssen auch alle E-Mails zur turbulenten Weihnachtszeit ausgeliefert werden – sonst drohen Tränen bei den Adressaten… ;-)

Hm ich gebe die Stellenbeschreibung mal 1:1 weiter und freue mich über Feedback „auf allen Kanälen“ (oder eine Weiterleitung an nette Kandidatinnen und Kandidaten):

E-Mail-Zustellbarkeits-Manager/in

Ihre Aufgaben:

Sie stellen sicher, dass der größtmögliche Anteil der E-Mails, die unsere Kunden über unsere E-Mail-Marketing-Plattform optivo® broadmail versenden, die Empfänger erreicht und korrekt dargestellt wird.

Zu diesem Zweck kümmern Sie sich u.a. um folgende Themen:

  • Regelmäßiger Kontakt zu allen relevanten europäischen Providern und Freemail-Anbietern
  • Sicherstellung, dass unsere Versandserver dauerhaft auf den Whitelists der Provider geführt werden
  • Schnelle und souveräne Klärung bei akuten Zustellungsproblemen (Blocking)
  • Monitoring aller relevanten Blacklists
  • Kenntnis und Umsetzung aller relevanten Technologien (SPF, Domain Keys etc.)
  • Durchdringen der Funktionsweisen aller wichtigen Spamfilter
  • Regelmäßige Analyse der Performance-Daten aller versandten Mailings zur Feststellung eventueller Zustellbarkeitsprobleme
  • Analyse und Klärung von Spam-Beschwerden
  • Kenntnis der länderspezifischen Rechtslage im Bereich E-Mail-Marketing
  • Entwicklung von Best -Practices in allen Bereichen des E-Mail-Marketing mit Einfluss auf die Zustellbarkeit (Datengenerierung, Kreation, Versand…)
  • Proaktive Beratung unserer Kunden bei der Umsetzung dieser Best Practices
  • Kontakt zu wichtigen Technologiepartnern
  • Teilnahme an Fachkongressen
  • Regelmäßiger interner Statusbericht über Gesamt- und kundenspezifische Zustellbarkeit

Ihr Profil:

Idealtypisch ist folgender Werdegang:

  • Abgeschlossenes technisches Hochschulstudium oder vergleichbare Ausbildung
  • Mindestens 3 Jahre Berufserfahrung

Uns ist bewusst, dass dies eine Stelle mit einem sehr spezifischen Profil ist. Deshalb wäre jede der folgenden Qualifkationen wünschenswert, ist aber keine Einstellungsvoraussetzung:

  • Grundlagen des E-Mail-Marketing
  • SMTP-Protokoll

Folgende Eigenschaften sollten Sie mitbringen:

  • Fehlerfreies und flüssiges Englisch in Wort und Schrift; bitte bewerben Sie sich nicht, wenn Sie diese Voraussetzung nicht erfüllen – Sie werden Ihren Job dann nicht ausführen können.
  • Hohe Eigenmotivation
  • Interesse, sich ständig weiter zu bilden
  • Teamfähigkeit
  • Sicherer Umgang mit Kunden (Telefon, E-Mail)
  • Hartnäckigkeit
  • Hohe Genauigkeit und Detailversessenheit

Unser Angebot:

Auf Sie wartet eine verantwortungsvolle Aufgabe (Vollzeit) in einem sympathischen Team. In unserem großzügigen Loft in Berlin-Mitte herrschen uneingeschränkte Kollegialität sowie Teamgeist.

Was wir Ihnen bieten können:

  • ein Portfolio innovativer Produkte mit klaren Wettbewerbsvorteilen
  • ständig neue Herausforderungen und die Möglichkeit, sich fortwährend weiterzubilden und -entwickeln
  • eine fundierte Einarbeitung in Ihr Arbeitsgebiet

Nebenbei: ein absolut spannendes und vielseitiges Thema im E-Mail-Marketing – gerade wenn es darum geht, eng zusammen mit Kunden individuelle Konzepte für eine optimierte E-Mail-Zustellung auszuarbeiten…

Anbei noch fünf Must-Reads aus der Blogosphäre zum Thema:

Soft-Opt-In-Urteil: Werbe-E-Mails rechtswidrig ohne Hinweis auf Widerspruchsmöglichkeit

Keine E-Mail-Werbung ohne ausdrückliche Einwilligung des Adressaten (siehe vorangegangener Post) – in Deutschland gilt das Opt-In-Prinzip. Eine Ausnahme hiervon bildet § 7 Abs. 3 UWG für bestehende Geschäftsbeziehungen. Hiernach ist bei Bestandskunden unter bestimmten Voraussetzungen auch ein werblicher E-Mail-Versand auf Opt-Out-Basis möglich (daher auch die Bezeichnung „Qualifiziertes Opt-Out“ oder „Soft-Opt-In).

Das Opt-Out-Schlupfloch des UWG

Per Soft-Opt-In kann etwa im Bestellprozess ausnahmsweise ein bereits vorselektiertes Ankreuz-Kästchen

[ X ] Ja, ich möchte auch den wöchentlichen Koch-Tipp-Newsletter erhalten

platziert werden, dass der Nutzer bei Desinteresse entfernen muss. Durch ein solches Opt-Out können Kunden – zumindest formal – einfacher zu Newsletter-Abonnenten gewandelt werden, als über eine ausdrückliche Einwilligung. Voraussetzung ist allerdings, dass alle vier im Gesetzestext genannten Bedingungen zugleich erfüllt sind. D.h. …

  1. dem Kunden wurden bereits entgeltlich Waren und Dienstleistungen verkauft und in diesem Zusammenhang wurde die E-Mail-Adresse erhoben
    (Unentgeltliche Verträge, wie Community-Mitgliedschaften sind hiervon nicht berührt. Rechtlich ungeklärt ist, ob auch eine Vertragsanbahnung bereits ausreichend ist, oder ob der Vertrag abgeschlossen worden sein muss)
  2. die Werbung bezieht sich auf ähnliche Waren und Dienstleistungen aus dem eigenen Unternehmen
    (Fremdwerbung ist somit nicht gestattet. Wie weit oder eng „ähnlich“ gefasst werden darf, bleibt ungeklärt)
  3. der Kunde hat der Datenverwendung (noch) nicht widersprochen
  4. bei der Datenerhebung und –verwendung wurde deutlich auf die kostenlose Widerrufsmöglichkeit hingewiesen

Vorsicht bei Mängeln – LG Bonn

Wie wichtig die konsequente Überprüfung aller Voraussetzungen ist, zeigt das Landgericht Bonn im Urteil v. 08.09.2009 – Az.: 11 O 56/09 auf: Ein Wettbewerbsverband klagte als Geschäftskunde eines Telekommunikationsunternehmen gegen Selbiges auf Unterlassung, weil in einer Werbe-E-Mail der Hinweis auf die kostenfreie Widerspruchsmöglichkeit hinsichtlich der Verwendung der E-Mail-Adresse fehlte, und dies ein unlauteres Verhalten darstellt. Das Landgericht gab dem Kläger mit Hinweis auf den Mangel bei § 7 Abs. 3 Nr. 4 UWG Recht.

(Via Kanzlei Dr. Bahr / online-und-recht.de)



Diplomarbeit: „Betreffzeilen-Optimierung im E-Mail-Marketing“

Inhaltsverzeichnis: "Betreffzeilenoptimierung im E-Mail-Marketing" von M. Schwertfeger

Inhaltsverzeichnis: "Betreffzeilenoptimierung im E-Mail-Marketing" von M. Schwertfeger

Mario Schwertfeger (Xing) präsentiert die Ergebnisse seiner Diplomarbeit „Betreffzeilenoptimierung im E-Mail-Marketing“ am Lehrstuhl Direct Marketing der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät Uni Bayreuth. In der empirischen Untersuchung wurden 13 hauptsächliche Einflussfaktoren von E-Mail-Betreffzeilen im Hinblick auf die Öffnungsrate identifiziert. Die Determinanten wurden anschließend durch eine WWW-Befragung unter 284 Teilnehmern für zwei Marken überprüft.

Key-Findings:

  • Es gibt keine Erfolgs-Grantie für eine der 13 Kategorien
  • Tests und Segmentierung sind unabdingbar
  • Betreffs funktionieren mit Marken-Nennung deutlich besser, als ohne
  • Auch die Kategorie Knappheit performte überdurchschnittlich
  • Incentivierungen lieferten gute Ergebnisse
  • Ein schlichter und sachlicher Betreff schnitt besser ab, als Fragenformulierungen

Die Arbeit, die auf 150 Seiten den wohl umfassendsten Überblick über die relevante Marketingforschung in diesem Bereich bietet, wird in ca. 14 Tagen auf http://www.hausarbeiten.de/ verfügbar sein.

PS: Ich gratuliere zum Diplom und natürlich zu der tollen Arbeit zu diesem interessanten Thema! :-)

*Update:*
Die Arbeit kann nun als PDF zum Preis von 29,90 EUR hier bezogen werden:
http://www.grin.com/e-book/141438/betreffzeilenoptimierung-im-e-mail-marketing

Trickreiche Landing-Page für höhere Conversion?

Die Landingpage einer wohl eher zweifelhaften E-Mail-Lead-Kampagne:

Landingpage

Landingpage

Klar – keiner ist multiplen Einkommens-Strömen gegenüber abgeneigt. ;-) Aber der Rezipient hat oft nicht die Zeit, sofort alle klangvollen Infos in voller Ausführlichkeit in sich aufzusaugen. Bei mir etwa reihte die Seite sich vorgestern in haufenweise weiterer Browser-Reiter ein. In der Regel wäre sie dann abends mit anderen nur kurz gesichteten Seiten geschlossen worden. Schade!

Doch nicht diese Seite. Diese Seite wartet mit einigen findigen Tricks & Effekten auf, von denen ich die ersten beiden für sich genommen interessant finde. Denn hierdurch ergeben sich zwei weitere von vielen Mini-Bausteinen, mit denen die Umwandlungsrate von Besuchern zu Leads optimiert werden kann.

Was passierte?

  1. Die Page reibte sich mir nach mehr als 50 (!) Minuten, in denen sie als Tab im Browser schlummerte mit einer Nachrichten-Box wieder unter die Nase: „Hey – du hast mich vorhin geöffnet aber scheinbar wieder vergessen. Ich habe noch was zu bieten!“ – „Jo stimmt…„.
  2. Cool: Nach Wegklicken der Nachrichten-Box scrollte der Browser wie von Geisterhand über die geldwerten Tipps hinweg ans Ende der Seite zum Registrierungsformular, das sodann noch einmal effektvoll aufblitzte und so die Aufmerksamkeit des Betrachters sofort auf sich zog: „Hierhin gucken, ausfüllen und profitieren!“ – „äh.. Neee…;-)

    Formular

    Formular

Test it!

Ich habe das Ganze mal in einer save-Variante – ohne Popups sowie Formularfunktionalität – und mit einem von 50 Minuten auf 10 Sekunden reduzierten Countdown konserviert. Aufrufen, weiteren Tab im Browser öffnen und ein paar Sekunden warten…

http://bit.ly/4ysTGT

Nice, oder? Gerade Scrolling sowie Formular-Highlighting kann IMHO was…

Recht: Double Opt-In Pflicht für Werbe-E-Mails?

Der werbliche E-Mail-Versand bedarf in Deutschland gemäß §7 Abs. 2 Nr. 2 UWG einer vorherigen, ausdrücklichen Einwilligung für jeden Empfänger. Der Begriff „Werbung“ wird sehr sehr weit gefasst und beinhaltet gemäß 2006/114/EG Artikel 2 jede Äußerung mit dem Ziel, den Absatz zu fördern. Nach §4a BDSG sowie der europäischen Datenschutzrichtlinie 2002/58/EG (17) muss die Einwilligung

  • freiwillig, d. h. ohne Zwang zur Zustimmung in Weiteres (z. B. AGB) und ohne Druck
  • generell schriftlich, aber online auch elektronisch
  • bestimmt bzw. sachkundig, d. h. mit Kenntnis darüber, in was genau wem gegenüber eingewilligt wird
  • transparent bzw. als spezifische Angabe, d. h. mit einer
    • durch räumliche Trennung zu anderen Bestimmungen hervorgehobenen
    • explizit auf die Zusendung von Werbung per elektronischer Post bezogenen
    • durch eine Nutzer-Aktion aktiv herbeigeführten Zustimmung („opt-in“)

… erfolgen. Kommt es zu einem Streitfall vor Gericht, weil versehentlich etwa der Betrieb eines Anwalts mit unbestellter Werbung gestört wurde, trägt der Versender immer die Beweislast für das Vorliegen der Erlaubnis. Generell werden folgende Opt-In-Modi nach Permission-Stärke unterschieden – Soft Opt-In (als Sonderfall des §7 Abs. 3 UWG), Single Opt-In, Confirmed Opt-In sowie Double Opt-In.

Double Opt-In bietet Nachweisbarkeit

Im vergangenen Beitrag „Single oder Double-Opt-Inwurden bereits Vor- und Nachteile dieser Verfahren diskutiert. Quintessenz: Double Opt-In bietet höchste Nachweisbarkeit zuungunsten der Quantität, Single Opt-In umgekehrt. Ich habe zur Diskussion gestellt, ob Double Opt-In, das zweifelsohne als best practice angepriesen wird, tatsächlich immer angewandt werden muss. Denn im Hinblick auf ein bestmögliches Verhältnis von Qualität zu Qualität wäre es vielleicht ratsam, an verschiedenen Points-Of-Touch, an denen die Missbrauchswahrscheinlichkeit des Anmeldeformulars sehr gering ist, auf Confirmed Opt-In zu setzen. Ein Beispiel wäre etwa das Häkchen für die Newsletter-Anmeldung unter dem Bestellformular im Shop, da hierbei kaum E-Mail-Adressen Dritter eingegeben werden.

Single Opt-In rechtlich zunehmend riskanter?

Wieso grabe ich das Thema erneut aus? Für Versender stellt sich erfahrungsgemäß häufiger die Frage, ob der Anmelde-Prozess nicht von Double komplett auf Single Opt-In umgestellt werden soll, da mehr Daten generiert und die rechtlichen Risiken („Abmahnung mit strafbewehrte Unterlassungserklärung„) als kalkulierbar eingestuft werden.

Ich möchte daher zum einen darauf hinweisen, dass Verstöße gegen Unterlassungsansprüche sehr teuer werden können – das AG Rendsburg setzte kürzlich als Exempel 300 EUR Ordnungsgeld je beim 1. und 2. und 5.000,- EUR (!) beim 3. Verstoß fest (vgl. AG Rendsburg, Beschl. v. 16.10.2009 – Az.: 3 C 218/07). Ferner gilt der Unterlassungsanspruch eventuell nicht nur für eine E-Mail-Adresse, sondern für alle möglichen E-Mail-Adressen eines Empfängers (vgl. LG Berlin, Beschluss vom 16.10.2009 – Az. 15 T 7/09) oder sogar generell gegenüber allen Empfänger (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 14.05.2009 – Az.: 4 U 192/08).

Zum anderen anbei drei mehr oder weniger frische Gerichts-Urteile, die für den Werbeversand Double Opt-In klar einfordern und Confirmed Opt-In als unzureichend kennzeichnen:

1 Jahr EmailMarketingTipps – Happy Birthday ;-)

Abb.: EmailMarketingTipps feiert 1-jähriges! :-) (Bild: Tobyotter / Flickr)

Abb.: EmailMarketingTipps feiert 1-jähriges! :-) (Bild: Tobyotter / Flickr)

Jep am 1.12.08 gings los – Bloggeritis in den Pfoten. Heute, d. h. genau ein Jahr und 241 Postings später sage ich big shouts out in Richtung aller E-Mail-Marketing-Interessierten und der vielen -Experten, die sich vernetzten, zusammen das Thema weiterentwickeln und ihre Ideen und Gedanken teilen!

Und das waren die Top 5-Seiten:

Gastbeitrag

PI / Monat

Sehr nice: der Gastbeitrag Anfang März auf Nico Zorns EmailMarketingBlog.de, durch den die Visits hier plötzlich von 0 auf 100 explodierten – ab da machte das Bloggen doch noch einmal deutlich mehr Spaß! :-)

Es bleibt spannend!

E-Mail „sozialisiert“: 4 Fundstücke & Ideen FYI

E-Mail mit Social Media verknüpfen“ ist nun auch hierzulande in aller Munde. Twitter ist etabliert, Facebook wächst schier unaufhaltsam und verzeichnete als erstes Netzwerk 10 Mio. Nutzer pro Monat. Mehr und mehr E-Mail-Service-Provider unterstützen eine Verzahnung von E-Mail mit Social Networks über Share-With-Your-Network (SWYN)-Funktionen, mit denen Newsletter oder Inhalte in den Netzwerken verbreitet werden können (mehr zu SWYN: hier). Zum Testen von SWYN eignet sich auch das Tool bit.ly/SWYNme -Absolit / Dr. Torsten Schwarz Consulting und die E-Mail-Marketing-Agentur Newsmarketing probieren es z. B. aus (vgl. hier bzw. hier). Neben dem Forwarding einzelner Artikel im Newsletter werden jüngst auch die Netzwerk-Präsenzen auf Facebook, MySpace, Twitter, … verstärkt per E-Mail beworben, um weitere Fans und Follower zu generieren. Im Posteingang finden sich hierzu zunehmend gezielte Standalone-Werbemaßnahmen (vgl. z. B. HUGO BOSS).

Die effektive Abstimmung beider Kanäle aufeinander ist ein spannendes Thema. Anbei vier Anregungen, aus denen sich Optimierungsmöglichkeiten für ein verzahnteres Online-Marketing ergeben können.

1. Social Media sind noch erklärungsbedürftig?

Abb. 1: sport1 Newsletter

Abb. 1: sport1 Newsletter

Social Media und insbesondere das Teilen sind für E-Mail-Abonnenten mitunter noch erklärungsbedürftig. Zwar ist die Anzahl der Klicks auf die SWYN-Links im Newsletter allein oft zufriedenstellend. Aber geteilt werden Artikel noch relativ selten. Einer von vielen möglichen Gründen ist, dass die Rezipienten nur aus Neugierde auf das Netzwerk-Icon klicken und nicht wissen, was sie auf der folgenden Webseite tun können bzw. sollen.
sport1 verweist im Newsletter (vgl. Abb. 1) per Facebook- und Twitter-Buttons nicht direkt auf die Netzwerk-Seiten, sondern auf Zwischenseiten, auf denen Erläuterungen zum Netzwerk angeboten werden (vgl. Abb. 2). Analog könnten die SWYN-Links eine dezenten Banderole am Seitenbeginn („Stripe“) platzieren, in der eine kurze Erklärung geliefert und Nutzen sowie Handlungsaufforderung noch einmal konkretisiert werden (vgl. Muster in Abb. 3). Denn Letzteres ist im Newsletter häufig nicht möglich, da dem Nutzer hier lediglich die Netzwerk-Icons neben den Artikeln angeboten werden.

Abb. 4: Facebook-Info

Abb. 3: Facebook-Info am oberen Seitenrand bei SWYN-Funktion?

Abb. 2: Erklärende Zwischenseite für Facebook

Abb. 2: Erklärende Zwischenseite für Facebook

2. Im persönlichen Umfeld teilt es sich besser?

Abb. 3: Blue Sky Factory mit persönlichem Newsletter

Abb. 4: Blue Sky Factory mit persönlicherem Newsletter

Während der Ton in einem Newsletter meist relativ formell ist (Ausnahmen bestätigen die Regel), sind in den Netzwerken, in denen Sender und Empfänger der Botschaften auf Augenhöhe agieren, meist alle „per du“. In einem solchen persönlichen Umfeld werden Medien und Inhalte IMHO eher geteilt. Das heißt andersherum: in einem normalen Newsletter-(Werbe-)Umfeld müssen besonders gute Gründe vorliegen, damit sie verbreitet werden. Oder das Umfeld sollte eben persönlicher ausgestaltet werden.
Blue Sky Factory führt im Newsletter (vgl. Abb. 3) die Autoren der Beiträge an. Deren Porträts werden zudem direkt über den SWYN- bzw. Netzwerk-Links platziert (Abb. 3, oben rechts). Die Kommunikation von Blue Sky Factory wirkt persönlicher, als der sonst eher typische Marke-zu-Empfänger-Kontakt. Inhalte könnten in dieser Umgebung eher als Empfehlung weitergereicht werden. Diese sind eben kein anonymer Firmen-Output mehr, sondern Tipps von Personen, zu denen mitunter sogar persönlicher Kontakt besteht.

3. Newsletter-Landingpages auf der Facebook-Fan-Seite?

Abb. 5: TigerDirect Pink Friday

Abb. 5: TigerDirect Pink Friday

Wie in Facebook mit der Static FBML-Applikation Newsletter-Anmeldeformulare eingebunden werden können, wurde bereits hier erläutert. Doch die Applikation ist natürlich noch zu mehr nütze… ;-)
Der amerikanische Computerhändler TigerDirect z. B. bewarb im Rahmen der „Pink Friday“-Aktion seine Facebook-exklusiven Angebote, indem ein Wide Skyscraper-Banner (160×600 Pixel) rechts neben dem regulären Newsletter platziert wurde (vgl. Abb. 5). Beim Klick auf den Banner wurde der Nutzer nicht einfach auf die Facebook-Pinnwand geleitet, wie sonst üblich. Sondern als Landingpage fungierte eine eigens für die Aktion in Facebook eingebundene Seite mit weiteren Details (vgl. Abb. 6). Diese wartete im Look & Feel des Werbemittels auf, um einen fließenden Übergang zu gewährleisten. Eine derartige Landeseite kann jeder Versender mit der Static FMBL-Applikation für Special-Aktionen erstellen und den Leser so in Facebook optimal auffangen.

Abb. 7: Pink Friday auf Facebook

Abb. 7: Pink Friday auf Facebook

4. Darstellungsfehler-Link 2.0?

Der Link zur Online-Version eines Newsletters, die den Browser aufruft, ist obligatorisch: Hiermit wird dem Empfänger eine Hilfe gegen Darstellungsfehler oder fehlende Bilder angeboten. Auch in der Online-Version schlummern Potenziale, um vom Social Web zu profitieren. Denn zukünftig wird vermehrt einfach dieser Link getwittert oder über Facebook geteilt werden – sei es in Form von Weiterleitungen oder als automatisiertes Posting über die E-Mail-Versandlösung. Daher sollten hier auch prominent ein Newsletter-Anmeldeformular (oder zumindest ein Verweis zur Anmelde-Seite) sowie ein zentraler Meta-Dienst wie ShareThis angeboten werden. So wird einerseits das E-Mail-Verteilerwachstum angeregt. Und ferner wird die weitere Verbreitung der Newsletter-Ausgabe über Soziale Netzwerke oder Lesezeichen-Dienste forciert. Exemplarisch könnte die Online-Version 2.0 eines Newsletters wie folgt ausschauen:

Abb. 8: Onlineversion 2.0 mit Anmeldung und ShareThis

Abb. 8: Onlineversion 2.0 mit Anmeldung und ShareThis

E-Mail-Marketing Link-Tipps vom 17.11.09

  • Vergleich E-Mail-Marketing-Softwares:
    Subjektive Ähnlichkeiten der E-Mail-Marketing-Anbieter

    Subjektive Ähnlichkeiten der E-Mail-Marketing-Anbieter (Quelle: lemundo.de)

    Der E-Commerce-Dienstleister Lemundo hat eine Marktübersicht und einen Vergleich der E-Mail-Service-Provider hierzulande zusammengetragen.  Anhand eigener Erfahrungen, die Lemundo selbst kürzlich beim Auswahlprozess gemacht haben, werden zudem nützliche Checklisten sowie strategische Überlegungen für Dritte vorgestellt. Insbesondere die lange Frist sollte nicht vernachlässigt werden, um sich nicht später in einer unangenehmen Lock-in-Situation zu befinden. Interessant finde ich den Wahrnehmungsraum, in dem die subjektiven Ähnlichkeiten der Anbieter nach „Gefallen insgesamt“ sowie „Funktion / Preis“ abgetragen wurden  (vgl. Abb.).  Nice work! :-)
  • E-Mail essentiell für Blog-Erfolg:
    Der namhafte Blogger Darren Rowse schildert auf Problogger.net 6 triftige Gründe, warum E-Mail für ihn absoluter Kernbestandteil seiner Social Media-Strategie ist. Interessant: seine 340.784 Blog-Abonnenten verteilen sich 2:1 auf E-Mail zu RSS. Und nicht minder spannend ist sein Post am Tag darauf mit dem bezeichnenden Titel „How I use E-Mail Newsletters to Drive Traffic and Make Money„. Hierin stellt er seine ausgeklügelte E-Mail-Marketing-Strategie für das Blog digital-photography-school.com ausführlich vor (vgl. Abb. unten). Absolut lesenswert!
    E-Mail-Zyklus für digital-photography-school.com (Quelle: problogger.net)

    E-Mail-Zyklus für digital-photography-school.com (Quelle: problogger.net)

  • Frauen teilen per E-Mail:
    Eine Radar Research-Studie ergab: Wenn es bei Frauen ums Teilen von Informationen um ihre liebsten Marken und Produkte geht, schreiben 49% (Generation X) bzw. 37% (Generation Y) eine E-Mail. Zum Vergleich: 15% (bzw. 28%) nutzen Social Networks, wie Facebook, MySpace usw.

Bedarf Werbe-Post in Social Media einer Einwilligung?

Für den Versand von Werbe-E-Mails gilt per EU-Direktive in Deutschland i.d.R. ein Einwilligungsvorbehalt. Auch über Soziale Netzwerke wie Xing, Facebook oder Twitter können kommerzielle, eletronische Mitteilungen versandt werden. Da lässt Missbrauch nicht lange auf sich warten, der Spammern teuer zu stehen kommen kann.

Seit jeher stellt sich die Frage, inwieweit der Deutsche Gesetzes-Rahmen auf Nachrichten in Sozialen Netzwerken bezogen werden kann/muss. Der Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht äußert sich (meines Wissens als erster RA) in einem ausführlichen Artikel auf dem Portal iBusiness zu dieser Fragestellung, der sich sowohl an Werbetreibende als auch Plattformbetreiber richtet:
http://www.ibusiness.de/aktuell/db/515659SUR.html

Kernpunkte:

  • Elektronische Post ist gemäß der Datenschutz-Richtlinie 2002/58/EG

    … jede über ein öffentliches Kommunikationsnetz verschickte Text-, Sprach-, Ton- oder Bildnachricht, die im Netz oder im Endgerät des Empfängers gespeichert werden kann, bis sie von diesem abgerufen wird.

  • Auch eine Kontaktanfrage über Xing sowie eine private oder automatisch versandte Willkommens-Nachricht über Twitter sind elektronische Post.
  • Daher gelten auch für Werbung über die Netzwerke die Permission-Marketing-Grundsätze des Wettbewerbsrechts. D. h. wer ohne Einwilligung Werbung versendet, handelt unlauter, verletzt die Privatsphäre oder greift in den Gewerbebetrieb ein und kann abgemahnt werden.
  • Eine konkrete Rechtsprechung hierzu existiert derzeit allerdings derzeit noch nicht.

Das ist doch mal eine Ansage…

IAB: Strategien zur „Monetarisierung“ von E-Mails

Nachdem die E-Mail 2009 in der US-Marketer-Gunst bei Banner-Anzeigen etwas ins Hintertreffen geriet, veröffentlichte das Email Committee des Interactive Advertising Bureau (IAB) gestern einen Leitfaden „Email Monetarization Strategies„. Branchen-Experten geben hierin Empfehlungen, wie Werbetreibende und Media-Anbieter die E-Mail als Werbeträger für Anzeigenschaltungen optimal monetarisieren.

An Werbetreibende richten sich die folgenden Themen:

  • Die richtige Zielgruppe
  • Nutzung von E-Mail, um Angebote zu testen
  • Externe Standalone-Anzeigen, um Abverkäufe und Leads zu generieren
  • Kriterien für die Auswahl geeigneter Anbieter von E-Mail-Werbefläche
  • Trend: Video-E-Mails

Für Mediaanbieter:

  • Verkauf von Stand-Alones/Sponsorship/List-Rental und Klein-Anzeigen in Newslettern
  • Preispolitik bei Anzeigenverkäufen
  • Kluges Management des E-Mail-Inventars
  • Empfehlungen zur Datengenerierung
  • Erstellung einer Video-E-Mail-Kampagne

Wahre Worte von Sherrill Mane, Senior Vice President des IAB, in der Pressemitteilung zur Bedeutung und Einzigartigkeit derE-Mail in der werblichen Kommunikation:

The email channel offers a unique opportunity to reach consumers with relevant, differentiated and personalized content and messaging

Zum Download des Leitfadens:
http://www.iab.net/email_monetization
(pdf, 27 Seiten, 185kb)

(Via ECIN)